RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN

ACHTUNG: Im November-Landtag 2020, wurde das neue Tiroler Fischereigesetz 2020 beschlossen, welches mit mit 01.01.2021 in Kraft tritt! - Alle nötigen Info´s dazu finden sie HIER!


UM IN TIROLS REVIEREN FISCHEN ZU DÜRFEN-TFV

1.) Besitz einer gültigen Tiroler Fischerkarte

Grundsätzlich benötigt man eine gültige Tiroler Fischerkarte (Scheckkarte mit Lichtbild und QR-Code), um an den Gewässern in Tirol fischen zu dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Angelteiche. Die Tiroler Fischerkarte dient als Nachweis über die fischereifachliche Eignung (entsprechende Ausbildung) und die notwendige Mitgliedschaft im Tiroler Fischereiverband. Die Fischerkarte ist für ganz Tirol gültig und ist bei der Fischerei bzw. dem Fischfang immer mitzuführen.

 

Folgende Personen benötigen zwingend eine Tiroler Fischerkarte:

  • Inhaber*innen einer Jahreslizenz für den Fischfang (ehemalige Namenskartenfischer*innen)
  • Inhaber*innen einer Tageslizenz für den Fischfang (sofern sie keine Gastfischerkarte besitzen)
  • Fischereiausübungsberechtigte
  • Bewirtschafter*innen bzw. Pächter*innen
  • Berufsfischer*innen
  • Angelteichbetreiber*innen bzw. deren Bevollmächtigte*r
  • Fisch- und/oder Krebszüchter*innen bzw. deren Bevollmächtigte*r

Nähere Informationen finden Sie hier: Tiroler Fischereiverband - Die Tiroler Fischerkarte


2.) Die Gastfischerkarte: Alternative zur Tiroler Fischerkarte

Urlaubsgäste bzw. Gelegenheitsfischer*innen, die ausschließlich Tageslizenzen lösen wollen und keine gültige Tiroler Fischerkarte besitzen, benötigen eine Gastfischerkarte. Die Gastfischerkarte gilt immer für 14 Tage und ist für ganz Tirol gültig.

 

Die Gastfischerkarte wird von dem/der Bewirtschafter*in bzw. den Ausgabestellen der Tageslizenzen ausgestellt.

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Tiroler Fischereiverband - Gastfischerkarte


3.) Fanglizenzen für ein bestimmtes Revier

Neben der Tiroler Fischerkarte bzw. der Gastfischerkarte wird abschließend noch für das Revier bzw. den Gewässerabschnitt – indem man fischen will – eine Fanglizenz benötigt. Sie stellt die privatrechtliche Befugnis dar, den Fischfang in einem bestimmten Fischereirevier auszuüben. Die Fanglizenzen (Tages- oder Jahreslizenzen) werden von dem/der Bewirtschafter*in des entsprechenden Reviers ausgestellt. Die Preise legt der/die Bewirtschafter*in fest, somit variieren die Lizenzpreise je nach Revier.

 

Mit Tageslizenzen darf man immer für einen Tag in einem bestimmten Revier fischen. Tageslizenzen dürfen an Fischer*innen vergeben werden, die entweder eine gültige Tiroler Fischerkarte oder eine gültige Gastfischerkarte besitzen.

 

Mit einer Jahreslizenz darf man ein Jahr lang in einem bestimmten Revier fischen und muss nicht jedes Mal eine Tageslizenz kaufen. Jahreslizenzen dürfen nur an Personen vergeben werden, die im Besitz einer gültigen Tiroler Fischerkarte für das jeweilige Kalenderjahr sind.

 

Eine Auswahl an Revieren, an denen Sie Tageslizenzen erwerben können, finden Sie hier: Die Tiroler Fischerkarte


Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie die oben genannten gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Bei Nichteinhaltung kommt es im Fall einer Kontrolle unweigerlich zu einer Anzeige, welche empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen kann.

 

Altersbestimmungen

Fanglizenzen dürfen nur an Personen ausgegeben werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen also nicht selbständig im Revier fischen. Allerdings dürfen sie bei einer Aufsichtsperson, welche alle fischereilichen Voraussetzungen erfüllen muss, ohne Fanglizenz "mitfischen", sofern der Bewirtschafter dem zustimmt.